Die Kündigung war im Februar für rechtskräftig erklärt worden. Jetzt will die entlassene Supermarktkassierin vor dem Bundesverfassungsgericht um ihr Recht kämpfen.
Wer möchte, kann in Berlin künftig um vier Uhr morgens shoppen gehen. In anderen Bundesländern wachsen dagegen die Zweifel an der Abschaffung des Ladenschlusses