Haushaltsnot ist kein Argument BESOLDUNG Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ist klar: Nicht mal ein Haushaltsnotlageland wie Bremen kann sich bei der Gehaltsbemessung seiner Beamten darauf berufen, dass das Geld knapp ist Von GRÄ Ausgabe vom 23.5.2015, Seite 50, ALLES WAS RECHT IST Download (PDF)