Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren gegen vier Sprecher der linksradikalen Szene eingestellt. Damit stärkt sie das Vertrauen in die Justiz.
Die Aufarbeitung des G20-Gipfels wird zur Farce: Diesmal kamen zwar Vertreter von Bundesbehörden. Aber wenn es interessant wurde, schwiegen sie sich aus.
Ein 24-jähriger Pole, der bei den G20-Protesten verhaftet und zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wehrt sich. Sein Verteidiger verweist auf EU-Recht.
G20-Gegner*innen haben ihre Klage gegen die Stadt Hamburg eingereicht. Vier Einzelfälle sollen exemplarisch zeigen, dass Polizeieinsätze verfassungswidrig gewesen sind.
Der Anwalt Dieter Magsam verklagt die Stadt Hamburg, weil diese Grundrechte verletzt habe. Seiner Ansicht nach war der Einsatz der Polizei rechtswidrig.
Dass ein einziger Amtsrichter die G20-Fahndung pauschal abgesegnet haben soll, entpuppt sich als Medien-Ente. Die öffentliche Fahndung nach Minderjährigen aber bleibt ein juristisches Problem