Senat scheitert am Steinbeißer
Verwaltungsgericht: Bremer Senat handelte rechtswidrig, als er das Vorkommen schützenswerter Arten nach der FFH-Richtlinie der EU nicht meldete. Während die Naturschützer kein Klagerecht haben, gingen Bauern mit Erfolg vor Gericht
29.8.2002