Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung Hilfsmittel wie eine Lernsoftware benötigt, um am Unterricht teilzunehmen, muss die Krankenkasse zahlen. So urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Viele Erntehelfer aus Osteuropa sind nicht sozialversichert. Juristen sehen darin einen Rechtsbruch. Dennoch lässt es die Deutsche Rentenversicherung zu.