Eine Hamburger Krankenkasse muss einem Schmerzpatienten fürs erste ein nicht zugelassenes Medikament bezahlen. Die Bundesrechtsprechung hat den Weg dazu geebnet: Wenn die Schulmedizin versagt, so die Richter, müssen dem Patienten Alternativen eröffnet werden
Heimischer Zahnersatz oder Brücken aus China, Taiwan oder der Türkei? Es tobt ein Streit über das Innere in deutschen Mündern. Die Frage der Qualität aus Fernost ist noch völlig ungeklärt