Untervermietung: Will der Mieter einen Teil des Wohnraums einem Dritten überlassen, so kann er von seinem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind
Wer wegen Wohnungsmängeln die Miete kürzen will, muss nicht mehr binnen sechs Monaten handeln, entschied der Bundesgerichtshof. Außergerichtliche Lösungen erleichtert. „Verwirken“ kann man Anspruch auf Mietminderung aber noch
Die Regierung drückt sich davor, EU-Richtlinien gegen Diskriminierung in deutsches Recht umzusetzen. Sie beugt sich damit dem Druck von Kirchen und Wirtschaftslobby