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Ostdeutsche, die enteignet wurden, klagen beim Gerichtshof für Menschenrechte höhere Entschädigungen ein. Bisher gezahlte Summen sind „zweite Enteignung“
Alteigentümer klagen in Straßburg. Sie wollen volle Entschädigung für Land, das sie unter Sowjet-Besatzung verloren