Zurück zum Fleischhauer SCHNITT Religiöse Beschneidung von Kindern ist strafbare Körperverletzung, urteilt ein Kölner Gericht. Es argumentiert gut – wird aber uralte Praktiken nicht abschaffen Von ISOLDE CHARIM Ausgabe vom 28.6.2012, Seite 12, Gesellschaft Download (PDF)