Der zweiter Angeklagte sagt aus, dass eine Autobombe den Flughafen von Düsseldorf oder Dortmund lahmlegen sollte. Gruppenchef Fritz G. bestreitet eine Beteiligung von Geheimdiensten.
Der Verfassungsschutz darf den Vizechef der Linksfraktion Bodo Ramelow nicht mehr überwachen. Kölner Gericht: Kein Grundsatzentscheid über das Beschatten von Linken
Die nationale Postille „Junge Freiheit“ siegt vor dem Bundesverfassungsgericht: Über die Aufnahme des Blatts in verschiedene Verfassungsschutzberichte muss nun neu entschieden werden. Die Richter werten Erwähnung als Eingriff in Grundrechte