BÖLLERWURF Amtsgericht Göttingen spricht Antifa-Aktivisten vom Vorwurf der schweren Körperverletzung frei. Mit dem Verdacht hatte die Staatsanwaltschaft eine DNA-Entnahme gerechtfertigt
Braunschweiger Polizei nimmt Jugendlichen fest, der sich über eine Personenkontrolle beschwerte. Dann wird die Wohnung seiner Gastgeberin durchsucht - ohne Beschluss. Polizei nennt Darstellung "Blödsinn".
Die Polizei durchsuchte die Wohnung einer Braunschweigerin, weil einer ihrer Gäste beschuldigt wird, Widerstand geleistet zu haben. Selbst wenn: Das rechtfertigt nicht das Eindringen in ihre Privatsphäre.
"Squat your City", "Besetze deine Stadt", steht auf einem Transparent in der Winsener Bahnhofsstraße. Das seit Jahren leer stehende Haus wäre ideal für ein Jugendzentrum, finden die Aktivisten.
GENETISCHER FINGERABDRUCK Martin R. aus Göttingen ist untergetaucht, weil er eine Speichelprobe abgeben sollte. Er hatte auf einer Demonstration einen Böller geworfen. Nun ist er zur Fahndung ausgeschrieben
LESUNG Die Nordwest-Zeitung begrüßt Thilo Sarrazin – kurzfristig aber an einem anderen Ort als geplant. Auch eine Gegenveranstaltung muss umziehen: Der angemietete Saal ist zu klein für den Besucherandrang
Wegen eines Böllerwurfs will die Göttinger Staatsanwaltschaft einem Antifa-Aktivisten DNA entnehmen lassen. Möglicherweise soll das die Ermittlungen um eine Explosion im Ausländeramt voranbringen.
HEISENHOF Nachdem die Abrissverfügung wankt, könnte die rechte Szene die vom verstorbenen NPD-Bundesvize Jürgen Rieger erworbene Immobilie endlich nutzen – oder mit Gewinn verkaufen
VERTEIDIGER Der Bremer Anwalt Heinrich Hannover galt vielen als „Terroristen-Anwalt“. Dabei hat er vor allem Kriegsdienstverweigerer und kleine Leute verteidigt. Nun hat er eine Auswahl seiner Plädoyers herausgegeben
Nach einem Brandanschlag in Göttingen steht die Polizei wegen ihrer Ermittlungen in der Kritik. Beamte sollen "entfesselt" gegen die linke Szene ermittelt haben.
Polizisten sollen in Göttingen einem Journalisten zu Unrecht Gewalt vorgeworfen haben - die Beamten stehen nun selbst vor Gericht. Weil der Vorgang aufgezeichnet wurde, haben sie schlechte Karten.
Die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die niedersächsische Fraktionsvorsitzende Flauger fühlt sich diskriminiert.