Schlimmer als Fälschen
■ Staatsanwalt fordert fünf Jahre Haft für TV-Fälscher Born auch wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Querbeet durchs Strafgesetz
■ Staatsanwalt fordert fünf Jahre für den TV-Fälscher Michael Born, die Verteidigung plädiert auf Bewährung