Die seit Herbst angekündigten mobilen Videokameras der Polizei sind jetzt im Einsatz. Nur: Was sollen sie filmen? Ein Abend auf dem Neuköllner Hermannplatz.
Laut einem juristischen Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte, ist das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung in großen Teilen verfassungswidrig.
Von den vier Ausbrechern aus der Haftanstalt Plötzensee fehlt weiterhin jede Spur. Justizsenator beauftragt externe Fachleute mit Aufdeckung von Sicherheitsmängeln.
Auf Demonstrationen darf die Polizei weiter mit der Kamera aufnehmen. Schließlich nütze das auch den Teilnehmern, urteilt das Landesverfassungsgericht.
Der Innenexperte der Grünenfraktion, Benedikt Lux, schlägt vor, das Landesamt für Verfassungschutz aufzulösen – zu oft habe der Geheimdienst versagt. Seine Partei schwenkt damit auf die Linie der Linkspartei ein.