Eine Podiumsdiskussion zerlegt das geplante neue Polizeigesetz, noch bevor es Unheil stiften kann. Dass es das tun wird, bleibt indes konkret wahrscheinlich
Rechtswidrig, unverhältnismäßig und anlasslos war die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtsanwalts Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt