Wegen Ihrer Berichterstattung über den Sachsensumpf werden Thomas Datt und Arndt Ginzel zu Geldstrafen verurteilt. Sie wollen Berufung einlegen – und haben gute Chancen.
Vor dem Amtsgericht Dresden sind zwei Journalisten wegen Verleumdung angeklagt. Sie hatten zu tief im "Sachsensumpf" gewühlt und einen Richter belastet.