Kindermörder Gäfgen versuchte schon einiges um sich zu resozialisieren: Er schrieb ein Buch, wollte eine Stiftung gründen und klagte seine Menschenrechte ein - vergeblich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum zweiten Mal das Urteil gegen einen Polizisten aufgehoben, der einen flüchtenden Einbrecher durch einen Schuss in den Rücken tötete. Nicht das erste Mal, dass sich der so genannte „Hamburger Senat“ des BGH eine Auseinandersetzung mit Hamburger Gerichten liefert
Die Generalbundesanwältin hätte die rund 40 Hausdurchsuchungen erst gar nicht anordnen dürfen. Sie war für die Ermittlungen überhaupt nicht zuständig. Hier war Willkür im Spiel.
Beim Einsatz in Heiligendamm habe es gravierende Mängel gegeben, so ein GdP-Bericht. Politische Fehler hätten das Klima zwischen Polizei und Demonstranten vermiest.
Der GdP-Bericht erinnert an die offenen Fragen der Polizeieinsätze beim G8-Gipfel. Die müssen jetzt endlich in Ausschüssen reflektiert werden - denn der nächste Polizei-Großeinsatz kommt bestimmt.
Die Polizei hat in Heiligendamm massiv Freiheitsrechte eingeschränkt, mit falschen Zahlen operiert und sogar die Gewaltenteilung verletzt. Deshalb muss nun konkret aufgeklärt werden, was geschah, so die Anwältin Karen Ullmann
Der Republikanische Anwaltsverein kritisiert, die Polizei habe unverhältnismäßig viele Gipfelgegner festgesetzt. Denn die meisten seien von der Polizei gar nicht erst einem Gericht vorgeführt oder spätestens von Richtern freigelassen worden
Nach dem G-8-Gipfel bleibt die Unterbringung von Gefangenen ebenso umstritten wie der Einsatz von Zivilpolizisten. Grüne und Linkspartei wollen Debatte im Innenausschuss. Trotzdem ziehen Politiker und Protestierer eine insgesamt positive Bilanz
Wenn Journalisten Informationen des Geheimdienstes veröffentlichen, stehen zunächst sie selbst und nicht ihre Informationen im Mittelpunkt der Untersuchungen