Es ist keine gute Idee, die Polizei selbst über ihre Befugnisse entscheiden zu lassen. Denn sie neigt dazu, ihre eigenen Interessen über die der Allgemeinheit zu stellen.
Das polizeiliche Gefahrengebiet in Hamburg bleibt bestehen. Vor dem Parlament gelingt es nicht, die Krawalle zwischen Polizei und Autonomen aufzuklären.
ACHTUNG, ACHTUNG! Die Polizei der Hansestadt gibt sich das Recht, in vier Stadtteilen Menschen ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Linkspartei kündigt Klage an
NETZWELT Dank für gebrochene Nasen, verhinderte Demonstrationen, stundenlange Verhöre, grundlose Kontrollen oder Häuserräumungen: Unter dem Hashtag #dankepolizei lassen Twitternutzer Dampf ab
AMTSHILFE Im Prozess um eine Hamburger Hausbesetzung steht die Frage im Raum, ob eine Braunschweiger Polizeitruppe überhaupt das Recht hatte, das Haus zu räumen
VERBOTSZONE Um die Straßenprostitution einzudämmen, gilt in Hamburg-St. Georg ein „Kontaktverbot“: Freier, die erwischt werden, müssen Strafe zahlen. Wenn sie erwischt werden