Am Wahlsonntag stimmen die Berliner auch über eine Verfassungsänderung ab, die Volksbegehren und -entscheide neu regelt. Aber worum geht es bei der Reform? Einige Antworten auf letzte Fragen
Am 17. September stimmen die Berliner nicht nur über das Parlament ab. Sondern auch über einfachere Volksbegehren. Jetzt verschickt der Wahlleiter die Anleitung zur Verfassungsreform
Der Bundestag hat die Hauptstadtklausel nun offiziell in das Grundgesetz aufgenommen. Dafür hatte sich Wowereit höchstpersönlich jahrelang eingesetzt. Faktisch ändert sich für Berlin aber nur wenig
Parlament beschließt heute Verfassungsreform. Wähler dürfen sie am 17. September mit einfacher Mehrheit absegnen. Hürden für von Bürgern initiierte Änderungen sind aber fast unüberwindbar
Im Parlament stellen die Parteien vor, wie sie die Verfassung ändern wollen: BürgerInnen kriegen wirksamere Volksbegehren, der Regierende mehr Macht. Und auch die Abgeordneten bekommen bald mehr Informationen
Der Landesverfassungsgerichtshof erklärt das Volksbegehren zum Bankenskandal für unzulässig. Begründung: Es verletze das Budgetrecht des Parlaments. Die Banken-Bürgerinitiative ist sauer
Dachte sich Finanzsenator Sarrazin – und wollte dem Parlament nur alle zwei Jahre eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Das Landesverfassungsgericht hat jetzt anders entschieden: Die jährliche Information ist in Zukunft Pflicht
Auch in Berlin wurde am Sonntag über die EU-Verfassung abgestimmt. 2.209 Exilfranzosen gaben ihre Stimme ab, mehr als drei Viertel votierten dafür. Der Grund: Franzosen im Ausland sind wesentlich europafreundlicher
Ein Werk des Teufels oder ein Denkzettel für Klaus Wowereit? Völlig überraschend wurde die Hauptstadtklausel aus dem Grundgesetzentwurf gekegelt. Doch der Berliner Senat hofft weiter