Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Damit könnte auch der Antrag auf ein Parteiverbot begründet werden
Die AfD wurde als gesichert rechtsextrem eingestuft. In der Partei bangen nun Beamte um ihren Job. Und die neue Regierung ringt um den richtigen Umgang.
17 namhafte Verfassungsrechtler:innen empfehlen dem Bundestag, ein AfD-Verbot zu beantragen. Vorteile überwiegen die Risiken, glaubt Mitinitiator Matthias Goldmann
Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.