Wollen die Nord-Länder in den Genuss der gelockerten Schuldenbremse kommen, müssen sie erst ihre Verfassungen ändern. Schon jetzt zeigt sich in Niedersachsen und Bremen: Das könnte schwierig werden
Hat Bremens Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer dem Abgeordneten Jan Timke zu Unrecht das Wort entzogen? Darüber verhandelte der Staatsgerichtshof.
Ist die Befreiung der Landeskinder von Studiengebühren mit dem Grundgesetz vereinbar? Nein, glaubt das Verwaltungsgericht Bremen. Deshalb soll jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden