Zu viele Politiker, zu wenige gesellschaftlich relevante Gruppen – urteilte das Bundesverfassungsgericht. Nun wird die Autonomie der Kontrolleure debattiert.
Die Geschäftsordnung des Parlaments verstoße gegen die Landesverfassung, fand die Oppositions-Partei und klagte. Die Richter schüttelten nur den Kopf. Kein Wunder.
BILDUNG Das Grundgesetz muss geändert werden, damit Bund und Länder gemeinsam die Unis finanzieren können, fordert der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Hippler
Das Grundgesetz verlangt nicht, das alle seine Werte teilen und die NPD ist keine konkrete Gefahr für die Demokratie. Deshalb wird ein Verbotsverfahren vermutlich scheitern.