Köderangebote mit vermeintlichen Gratis-Kreuzfahrten sind illegal, urteilt der EuGH. Das gilt auch, wenn der Gewinner nur geringe Summen zuzahlen muss.
Gegen den deutschen Willen beschließt der EU-Ministerrat ein weitgehendes Verbot von Tabakwerbung. Anzeigen in der Presse, im Internet, im Rundfunk und das Sponsoring von Radioprogrammen und Großveranstaltungen ab Juli 2005 untersagt
EU-Parlament verbietet Tabakwerbung schrittweise ab dem Jahr 2001. Bonn plant Klage vor dem Europäischen Gerichtshof trotz einer halben Million Rauchertoten jährlich in der EU ■ Aus Straßburg Alois Berger