Karlsruhe kippt das Sonderrecht im Freistaat. Mit 5:3 Richterstimmen wurden Beschränkungen bei der Zahl der zulässigen Abtreibungen pro Klinik aufgehoben ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
■ Entscheidung über einstweilige Verfügung gegen bayerisches Sonderrecht wird vorbereitet. Ein Richter hält sich für befangen. Per Los wird sein Ersatz bestimmt