URTEIL Bundessozialgericht verbietet Krankenkassen, unverheirateten Paaren die künstliche Befruchtung zu bezahlen. Grüne und Linke fordern nun, das Gesetz zu ändern ➤ SEITE 2, 12
Krankenkassen dürfen Unverheirateten nicht die künstliche Befruchtung zahlen, entscheidet das Bundessozialgericht: Nur der Gesetzgeber könne das ändern.
Eine Krankenkasse will Versicherten die künstliche Befruchtung bezahlen – egal ob verheiratet oder nicht. Ein Gericht entscheidet nun über die Kostenfrage.
KAISERSCHNITT In Deutschland hat sich die Sectio-Rate in den letzten 20 Jahren nahezu verdoppelt. Dabei sind nur etwa 10 Prozent dieser Eingriffe medizinisch notwendig
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