Die Franks fahren mit großen Autos über kleine Autos. Ihre Show scheint dem Untergang geweiht, aber sie wollen nicht aufhören. Oder sie können nicht.
ca. 811 Zeilen / 24307 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Hintergrund
Typ: Longread
Mutterschutz und Elternzeit gelten nur eingeschränkt für Politiker:innen und Selbstständige. Doch eine EU-Richtlinie lässt hoffen.
ca. 141 Zeilen / 4225 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
Typ: Bericht
Die Familie des Attentäters von Halle schweigt vor Gericht. Die Aussage eines Bekannten zeigt: Alle sahen weg, als der Angeklagte sich radikalisierte.
ca. 120 Zeilen / 3591 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Brina hatte als Kind schon keine Träume. Nicki wollte Popstar werden. Daraus wurde nichts. Wie es ist, wenn die Jungen das Leben der Eltern fortsetzen.
ca. 308 Zeilen / 9212 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Betreuung Für die ehrgeizigen Ziele des Kinderfördergesetzes in Sachsen-Anhalt müssen vor allem die Eltern zahlen. Damit wird die Intention des Gesetzes ins Gegenteil verkehrt. Der Landtag diskutiert nun Möglichkeiten zur Kostendämpfung
ca. 171 Zeilen / 5103 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Bildung
Die CDU in Sachsen-Anhalt möchten mit einem Ehekredit nach DDR-Vorbild das Kinderkriegen stimulieren. Das Geld sollen aber nur verheiratete Paar kriegen.
ca. 118 Zeilen / 3532 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer führt Kindstötungen auf das DDR-Erbe zurück. Grünen-Chefin Claudia Roth fordert deswegen seinen Rücktritt.
ca. 78 Zeilen / 2335 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
ca. 46 Zeilen / 2172 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Karlsruhe hat einen spektakulären Kindschaftsstreit entschieden – zu Gunsten des Vaters
ca. 122 Zeilen / 3677 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Bundesverfassungsgericht rügt OLG Naumburg und spricht Kazim Görgülü Umgangsrecht mit seinem Sohn zu
ca. 55 Zeilen / 1633 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Die Verfassungsrichter befinden, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten in Deutschland nur „berücksichtigt“ werden. Verbindlich sind sie nicht – anders als es die Bundesrepublik etwa von der Türkei verlangt
ca. 149 Zeilen / 4416 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.