Der CDU-Parteitag soll eine steuerrechtliche Gleichstellung für homosexuelle Paare beschließen. Die Initiatoren setzen auf eine Debatte, nicht auf Sieg.
GESETZE Bundestag lehnt Antrag von Grünen und SPD zur Ausweitung steuerlicher Vorteile von Ehepaaren auf Homosexuelle in Lebenspartnerschaft ab. Man wartet auf ein Urteil des Verfassungsgerichts 2013
Das Kindergeld ist für Bürger wichtiger als die Vorteile durch das Ehegattensplitting. Viele Nutzer kennen die Funktionsweise des steuerlichen Splittings nicht.
Der Münchner Oberbürgermeister-Kandidat Josef Schmid (CSU) will Homo-Ehen nicht länger steuerlich diskriminieren. Stattdessen fordert er Vorteile für alle, die Kinder haben.
Mann, Frau, verheiratet. Für viele Konservative ist das die einzig selig machende Konstellation. Doch jetzt verändert sich der Umgang der Union mit Schwulen und Lesben.
Das Verfassungsgericht hat die Benachteiligung homosexueller Paare bei der Grunderwerbsteuer für unzulässig erklärt. Ein Zeichen im Streit über das Ehegattensplitting.
GRUNDGESETZ Das Bundesverfassungsgericht wird bald auch über das Adoptionsrecht eingetragener Partner entscheiden – eines der letzten Felder, auf denen Schwule und Lesben noch benachteiligt werden
Die CDU will Schwulen und Lesben das Ehegattensplitting gönnen. Ist das eine kulturelle Revolution? Ach was. Die CDU hechelt nur der Gesellschaft hinterher.
Das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare fordern 13 CDU-Abgeordnete. Familienministerin Kristina Schröder schließt sich an. Die CSU wartet erstmal ab.
Das Kabinett berät einen Gesetzentwurf zum Sorgerecht für Kinder unverheirateter Paare. Das hilft vor allem jenen, die sich den besseren Anwalt leisten können.
GEWALT Die Ehe als lebensbedrohendes Risiko für Frauen: 2011 ermordeten Männer in Deutschland 154 Partnerinnen. Zehntausende wurden Opfer häuslicher Gewalt. Täter und Opfer kamen aus allen sozialen Schichten. Jüngstes Beispiel ist eine 30-Jährige, die am Sonntag in Berlin von ihrem Ehemann geköpft wurde ➤ SEITE 3, 14
HOMOS Bund und Länder einigen sich darauf, eingetragenen Lebenspartnerschaften vorläufig die gleichen steuerrechtlichen Vergünstigungen wie Ehepaaren zu gewähren. Aber nur bis Karlsruhe entschieden hat