Heiner Müllers „künstlerischer Dialog“ mit fremden Texten zulässig. Karlsruher Richter weisen Klage von Brecht-Erben in zweiter Instanz zurück. Kunstfreiheit verkannt
Weg mit den Büchern, her mit dem Spaß, an dem sich alte Knaben laben: Die aktuelle Krise des „Literarischen Quartetts“ könnte sofort auf das Allerleichteste beendet werden