Ein hessischer Aktivist lädt bei Facebook zu einem „NSA-Spaziergang“ ein. Kurz darauf sitzt der Staatsschutz im Wohnzimmer, denn die US-Militärpolizei war besorgt.
Vor vier Jahren blockierte eine linke Gruppierung mit einer „Online-Demo“ die Website der Lufthansa – aus Protest gegen Abschiebungen per Flugzeug. Nun muss sich ein Gericht erstmals mit der Versammlungsfreiheit im Internet befassen