Gegen den Willen des Staatsanwalts, der den Prozess unbedingt fortführen wollte, fällte der Richter ein Urteil. Die beiden angeklagten Journalisten sind unschuldig.
Für die wegen übler Nachrede angeklagten Journalisten wird anscheinend alles gut, ein Freispruch scheint nah. Nur des Staatsanwaltschafts Mundwinkel hängen.
SACHSENSUMPF Die fraglichen Artikel dürfen nach wie vor im Netz stehen. Nicht nur darüber wundert sich „Zeit“-Chefredakteur di Lorenzo und vermutet gezielte Einschüchterung
Vor dem Amtsgericht Dresden sind zwei Journalisten wegen Verleumdung angeklagt. Sie hatten zu tief im "Sachsensumpf" gewühlt und einen Richter belastet.
Unter Berufung auf Antiterrorgesetze versucht Sachsen das Zeugnisverweigerungsrecht auszuhebeln. Gestrige Sondersitzung des Landtags bleibt ohne größere Konsequenzen