Haft für „Vaterlandsverräter“ In der Türkei gelten schon Kriegsdienstverweigerer als „Terroristen“. Wer zur Verweigerung aufruft, wird vors Militärgericht gezerrt ■ Aus Istanbul Ömer Erzeren Von Ömer Erzeren Ausgabe vom 19.11.1996, Seite 15, Eurotaz Download (PDF)