Argumentieren gegen Bomben bleibt erlaubt
Oberlandesgericht Koblenz spricht Friedensaktivisten endgültig frei: Aufruf zur Befehlsverweigerung am Atomwaffen-Standort Büchel ist nicht strafbar. Ob ein möglicher Einsatz gegen das Völkerrecht verstößt, lassen die Richter aber offen
Von
CHRISTIAN RATH