Oberlandesgericht Koblenz spricht Friedensaktivisten endgültig frei: Aufruf zur Befehlsverweigerung am Atomwaffen-Standort Büchel ist nicht strafbar. Ob ein möglicher Einsatz gegen das Völkerrecht verstößt, lassen die Richter aber offen
Das Landgericht Koblenz spricht Anti-Atom-Aktivisten frei, die Bundeswehrsoldaten zur Befehlsverweigerung aufgefordert hatten. Das Gericht klärte aber nicht, ob ein Atombombenabwurf der Bundeswehr gegen das Völkerrecht verstieße