Weil dem Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen wurde, sind viele Menschen empört. Verständlich. Doch die Entscheidung ist keine Schande.
Im „Fall Daschner“ argumentiert die Verteidigung mit Bezug auf eine höhere Moral. Dabei geht es beim Vorwurf der Folter um die Verteidigung prinzipieller Rechtsnormen