Vier Sicherungsverwahrte haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Sie berufen sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
"Für immer hinter Gitter" gilt für die Sicherungsverwahrung nicht mehr. Doch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bleiben viele Insassen vorerst in Haft.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Der Europäische Gerichtshof rügt Deutschland wegen einer rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Ein Sexualtäter hatte erfolgreich geklagt.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Das Bundesverfassungsgericht will klagenden Straftätern nicht helfen. Seiner Ansicht nach habe der Gerichtshof für Menschenrechte "Sicherheitsinteressen" übersehen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
SICHERUNGSVERWAHRUNG CDU-Minister Busemann will Urteile des Europäischen Gerichtshofs ignorieren
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
SICHERUNGSVERWAHRUNG Erneut wird Deutschland wegen der auch ethisch fragwürdigen Verwahrung verurteilt
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Rückwirkend im Knast: Wegen dieser Praxis war Deutschland Ende 2009 schon einmal in Straßburg verurteilt worden. Die Kläger sollen nun Schadensersatz erhalten.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
In Deutschland wird der Ruf nach harten Strafen immer lauter. Nur: Sie bestehen bereits - und versagen. Eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft möchte das nicht wahrhaben.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
UNTERBRINGUNG Mehr als 100 Sicherungsverwahrte müssten freikommen. Die Regierung etikettiert die Gefangenen daher um
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
STRAFRECHT Der Bundestag beschließt die Reform der Sicherungsverwahrung. Was die Praxis des Wegsperrens einschränken sollte, führt nun zur Ausweitung
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
SICHERUNGSVERWAHRUNG Ein Gesetzentwurf der Regierung erlaubt das Wegschließen psychisch gestörter Gewalttäter. So soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgehebelt werden
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Die präventive Sicherheitsverwahrung in Deutschland ist rechtmäßig.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
JUSTIZ Die Bundesanwaltschaft schlägt im Streit um die Sicherungsverwahrung einen Kompromiss vor: Nur relativ ungefährliche Verwahrte sollen sofort entlassen werden
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Quelle: taz
Ressort: Inland
URTEIL Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Griechenland zu einer Symbolstrafe von 1.000 Euro. Griechischem Exterroristen Savvas Xiros droht wegen vorzeitig explodierter Bombe Blindheit
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Quelle: taz
Ressort: Ausland
RECHTSPOLITIK Schwarz-gelbe Koalition besiegelt ihren Kompromiss. Obwohl sie eigentlich freigelassen werden müssten, bleiben bereits inhaftierte, psychisch gestörte Gewalttäter vorerst weiter in Haft
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Es ist die härteste Sanktion der Justiz: die Haft nach der Haft. Die prekären Lage von Sicherungsverwahrten wird sich nur mit neuen Konzepten ändern lassen, glaubt ein Gefängnisleiter.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
JUSTIZ Justizsenatorin und Strafverteidiger kritisieren geplante Änderung bei Sicherungsverwahrung: Bundesregierung will entlassene Straftäter künftig in gesonderten Einrichtungen einsperren
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Quelle: taz Berlin
Ressort: Berlin Aktuell
Der Staat kann gefährliche Straftäter auch nach Verbüßen der Strafe in Gewahrsam nehmen. Voraussetzung dafür soll eine "psychische Störung" des Verwahrten sein.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
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