Vor eineinhalb Jahren floh Sadegh Amiri von Iran nach Deutschland. Seitdem wartet er auf eine Entscheidung über seinen Asylantrag. So wie Tausende andere.
Das Bundesverfassungsgericht will klagenden Straftätern nicht helfen. Seiner Ansicht nach habe der Gerichtshof für Menschenrechte "Sicherheitsinteressen" übersehen.
SICHERUNGSVERWAHRUNG Frühere deutsche Europa-Richterin Jaeger verlangt die Freilassung aller rechtswidrig Inhaftierten. Bundesverfassungsgericht berät ab heute über Klagen
Nach drei Wochen in US-Kriegsgefangenschaft ist ein 23-Jähriger Deutscher überraschend schnell freigekommen. Vorangegangen war ein Gespräch zwischen Westerwelle und Clinton.
Rückwirkend im Knast: Wegen dieser Praxis war Deutschland Ende 2009 schon einmal in Straßburg verurteilt worden. Die Kläger sollen nun Schadensersatz erhalten.
In Deutschland wird der Ruf nach harten Strafen immer lauter. Nur: Sie bestehen bereits - und versagen. Eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft möchte das nicht wahrhaben.
Seit Jahresbeginn können ehemals Sicherungsverwahrte erneut inhaftiert werden, wenn sie psychisch gestört und gefährlich sind. Doch den Ländern fehlt die Traute.
Seit dem 1. Januar werden einige Sicherungsverwahrte in Therapieeinrichtungen untergebracht. Sind ja auch krank, die Kriminellen. Vielleicht noch Kaviar ans Bett?
Die beiden deutschen Reporter in iranischer Haft werden zu Spielbällen der Politik. Was ein iranischer Außenminister verspricht, kann für die Justiz des Landes nichts wert sein.
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.