Seit rund sechs Jahren können in Deutschland die Anhänger internationaler Terrorgruppen nach Paragraf 129b bestraft werden. In München zogen die deutschen Strafverteidiger erstmals Bilanz: Die Praxis sei „rechtsstaatlich unerträglich“
Wer ein Terrorcamp besucht hat, soll nicht nach Deutschland einreisen dürfen, fordert Volker Bouffier. Doch das Aufenthaltsrecht sieht diese Regelung bereits vor.
Innenminister Schäuble will "terroristische Vorbereitungshandlungen" bestrafen. Betroffen ist auch, wer sich eine Anleitung zum Bombenbasteln herunterlädt.