Ein V-Mann des Verfassungsschutzes spitzelt in Göttingens linker Szene und beteiligt sich an Blockaden beim G20-Gipfel in Hamburg. Beging er Straftaten, müsste ermittelt werden – rechtliche Privilegien besitzt ein V-Mann nicht. Eigentlich
Kammerrecht Die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer ist für Firmeninhaber Pflicht. Doch die Kritik wächst: Unternehmer wie der Hamburger Handelskammer-Rebell Tobias Bergmann proben den Aufstand, andere ziehen vor Gericht. Werden sie es schaffen, das Kammersystem zu ändern?
ANWOHNER Immer wieder wird vor Gericht gestritten, was unzulässige Lärmbelästigung ist. Laut Bundesgerichtshof gehört ein Bolzplatz nicht dazu. Und im Szeneviertel muss man mit Musik rechnen
PROZESS Ein Hamburger Gericht verurteilt einen Mann, der eine Mütze mit der Parole A.C.A.B. trägt. Anwälte erkennen darin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit