In Griechenland Asyl, in Deutschland nur Schutz: Deutsche Behörden dürfen den Status von Flüchtlingen erneut prüfen. Eine Klage dagegen ist gescheitert.
Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber Einzelfall-Entscheidungen.