Urteil II Am Verwaltungsgericht bekommen die Stuttgart-21-Gegner auf ganzer Linie recht. Der Wasserwerfereinsatz war rechtswidrig, die Opfer hoffen auf Schmerzensgeld
Justiz Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt die beiden politischen Führer der ruandischen Miliz FDLR als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung und setzt einen auf freien Fuß
VERLIERERErst wird die Maut gestoppt, jetzt verbietet Karlsruhe auch noch das bundesweite Betreuungsgeld: Seehofers gescheitertes Lieblingsprojekt ▶SEITE 3