Bananen bringen Europa vorerst Frieden
Bundesverfassungsgericht überlässt Europäischem Gerichtshof Grundrechtsschutz gegenüber EU-Akten. Vorlage des Frankfurter Verwaltungsgerichts, dass EU-Bananenordnung gegen Grundgesetz verstoße, ist daher unzulässig
2.8.2000