Wassim Mukdad sagte am 19. August in Koblenz gegen seinen mutmaßlichen Folterer im syrischen Gefängnis aus. Er ist Zeuge dieses bisher einmaligen Prozesses.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die strafrechtliche Verfolgung von Lebensmittel-Rettern. Die Strafurteile gegen zwei bayerische Studentinnen seien nicht willkürlich