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Es ist rätselhaft, wie ein so demokratiefernes Konstrukt wie der Verfassungsschutz die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen soll.
15.3.2018
Rechtswidrig, unverhältnismäßig und anlasslos war die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtsanwalts Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt