Der Eilantrag zur Videoübertragung des NSU-Prozesses wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pressefreiheit gibt keinen Anspruch auf Prozessteilhabe.
HOMOEHE Bayern zieht die Verfassungsklage im Streit übers Adoptionsrecht zurück. Ein Durchbruch? Von wegen: Die CSU will sich weiter gegen die Gleichberechtigung wehren
Der Fall Friedrich Karl Flick: Erst verschwand der Sarg mit dem toten Milliardär, dann der gute Ruf eines Anwalts. Dieser machte jetzt einen Rückzieher und gab den Fall ab.