■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige
■ Hessische Richter: Zwang zum Brechmittel-Einsatz verstößt auch bei mutmaßlichen Dealern gegen die Menschenwürde / Reaktion des Rotgrüner Innenministers: Dann muß das Gesetz geändert werden