Der Atomreaktor Biblis B soll erst 2013 vom Netz. Bürgerrechtler kritisieren, dass der Meiler schon jetzt eine große Gefahr darstelle. Ihre Klage hat gute Chancen, erfolgreich zu sein.
■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige