Eine Richterin in Paris verfügt Freilassung zweier Ruander, die vom UN-Ruanda-Tribunal mit Haftbefehl gesucht werden und kürzlich in Frankreich festgenommen wurden.
Internationaler Gerichtshof in Den Haag weist Klage der Demokratischen Republik Kongo gegen Ruanda wegen „bewaffneter Aggression“ ab und erklärt sich in allen Punkten für unzuständig. In einer ähnlichen Klage war Uganda verurteilt worden
Heute wird der UNO-Sicherheitsrat die Schweizer Juristin anhören und wahrscheinlich beschließen, ihre Tätigkeit als Chefanklägerin beim Ruanda-Tribunal zu beenden. Dies entspricht einem Vorschlag von Kofi Annan auf Druck der USA
Aus formalen Gründen entließen die Richter in Den Haag einen der bekanntesten Hutu-Extremisten. Deshalb verweigert jetzt die Regierung in Kigali den Ermittlern vor Ort die Zusammenarbeit ■ Aus Arusha Peter Böhm
■ Ruanda plant die Wiedereinführung traditioneller Gerichte zur Aburteilung von Personen, die des Völkermords verdächtig sind. Das stößt nicht nur auf Zustimmung
■ Fünfzig Jahre nach Einführung des Straftatbestands des Völkermords im Jahre 1948 hat gestern zum ersten Mal ein UN-Tribunal ein entsprechendes Urteil gefällt. Jean-Paul Akayesu, ehemaliger Bürgermeister im ruandischen Taba, wurde für schuldig befunden, die Ermordung von 2.000 Männern, Frauen und Kindern befohlen zu haben. Ein Urteil mit Präzedenzwirkung?