Die spanische Justiz schickt die Ermittlungsergebnisse gegen den Hamburger Islamisten nach Deutschland. Ein Strafprozess vor deutschen Gerichten ist damit aber kaum möglich
Das Bundesverfassungsgericht muss über die Auslieferung eines inhaftierten Basken nach Spanien entscheiden.Zuvor hatten deutsche Richter geurteilt: Foltervorwürfe können in der EU auch die einheimischen Gerichte aufklären