Christoph Frank vom Deutschen Richterbund verteidigt Staatsanwälte gegen den Vorwurf, sie zerstörten mit nicht gerechtfertigten Ermittlungen fahrlässig Existenzen.
Die Geschäftsordnung des Parlaments verstoße gegen die Landesverfassung, fand die Oppositions-Partei und klagte. Die Richter schüttelten nur den Kopf. Kein Wunder.