Es ist verboten, Gerichtsdokumente während eines Verfahrens zu veröffentlichen. Journalist*innen klagen, mit dem Ziel, den Paragrafen abzuschaffen.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Die Investigativ-Journalisten von „Correctiv“ haben einen riesigen Steuerbetrug aufgedeckt. Jetzt wird gegen sie ermittelt, wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen.