Vergewaltigung gilt nicht mehr als Kavaliersdelikt. Doch vor Gericht werden mutmaßliche Opfer oft wie mutmaßliche Täter behandelt. Es fehlt an Sensibilität.
Zur Abwendung akuter Gefahren können auch erfolterte Aussagen verwendet werden, meint der renommierte Strafverteidiger Michael Rosenthal. Doch schon die Debatte darum entzaubert die Menschenwürde