Ein Beamter beschlagnahmte die Kamera eines Mannes, der eine Baumfällaktion in Friedrichshain fotografierte. Begründung: Recht am eigenen Bild. Doch bei Personen als „Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“ gilt das eben nicht
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BARBARA BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA